Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Alle Angebote sind freibleibend. Die Preise gelten ab Verkaufsstelle. Ausgleichsabgaben
der Schlachthöfe gehen zu Lasten des Käufers. Der Versand geschieht für Rechnung
und Gefahr des Käufers.
- Lieferung erfolgt nach Möglichkeit. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen
setzt unbehinderte Einkaufs- und Versandmöglichkeit voraus. Schadenersatz
wegen Verzugs oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
- Berechtigte Beanstandungen von Qualität und Gewicht müssen sofort angezeigt
werden. Können Beanstandungen von uns durch verspätete Reklamation nicht
mehr nachvollzogen werden, gelten diese als nicht existent.
- Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Einer
Mahnung bedarf es nicht. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen
in banküblicher Höhe, zumindest 4 Prozent über dem Diskont der EZB Europäischen
Zentralbank. Die Anforderung einer Vorauszahlung behalten wir uns vor.
- Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser ausschließliches Eigentum.
Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange das
Papier nicht eingelöst wurde. Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort von
etwaigen Zugriffen Dritter auf die Ware durch Pfändung oder andere Mittel
zu unterrichten. Geht durch den Weiterverkauf oder aus einem anderen Grund
unser Eigentum an der gelieferten Ware unter, so gehen die hieraus entstehenden
Forderungen gegen Dritte in Höhe unserer Forderungen sicherheitshalber auf
uns über, auch ohne besondere Vereinbarung im Einzelfall. Der Käufer tritt
bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen den Abnehmer zustehenden
Kaufpreisforderungen zur Sicherheit an den Verkäufer ab, und zwar gleichgültig,
ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung und ob sie an einen oder
mehrere Abnehmer verkauft wird.
- Werden unsere Vorbehaltswaren mit anderen Erzeugnissen gleicher Art vermischt,
und sollten dann Beanstandungen der örtlichen Veterinäraufsichtsämter oder
anderer Behörden oder Institute nachgewiesen werden, so hat der Käufer den
Nachweis über den Lieferanten zu führen.
- Die leihweise zur Verfügung gestellten Nichteinwegbehälter bleiben Eigentum
des Verkäufers. Die Rückgabe muß spätestens 7 Tage nach Erhalt vollzogen sein.
Wird diese Frist überschritten, so wird dem Käufer € 20,- pro Behälter
in Rechnung gestellt.
- Sind einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so bleiben alle anderen
verbindlich.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Vilbel, dies gilt auch für Wechselklagen.
- Eventuell anfallende Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.